Kranken- und Unfallversicherung für Landwirte mit Familienversicherung
Wir haben ausführlich über die Absicherung von Haus, Hof und Tierbestand gesprochen, doch die Versorgung des Landwirtes sollte genauso wichtig sein.
Fällt der Landwirt zum Beispiel aufgrund eines Unfalls für längere Zeit aus oder kann im schlimmsten Fall seinen Beruf nicht mehr ausüben, steht die Existenz des Betriebes ebenfalls auf dem Spiel. Obwohl auch Landwirte zu den Berufsgruppen gehören, die in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, gehört die private Unfallversicherung zu den wichtigsten Versicherungen die man abschließen sollte. Denn auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es Lücken im Versicherungsschutz, die man durch private Versicherungen, wie beispielsweise die private Unfallversicherung, schließen kann.
Die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ist nicht nur Voraussetzungen, sondern auch Garant für einen gut laufenden Betrieb. Die Leistungen der Unfallversicherung sollten individuell gestaltet werden. Wichtig ist auf jeden Fall eine ausreichende Absicherung für den Invaliditätsfall, alle anderen Leistungen kann man versichern, muss man aber nicht. Zu diesen weniger notwendigen Leistungen zählen beispielsweise eine vereinbarte Summe die bei Unfalltod gezahlt wird, ein Krankenhaustagegeld oder die Kosten für kosmetische Operationen. Diese zusätzlichen Ergänzungen zur Unfallversicherung können in manchen Fällen vielleicht ganz angenehm sein, erhöhen aber auch die Versicherungsbeiträge.
Unfallversicherung und der optimale Versicherungsschutz
In der Police der Unfallversicherung kann auch die Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Hat man für diesen Fall bereits anders vorgesorgt, kann man sich ausschließlich auf die Invaliditätsleistung konzentrieren. Die Leistung und somit ausreichende Versicherungssumme der Unfallversicherung bei Invalidität sollte so angesetzt sein, dass die Mittel ausreichen, um den landwirtschaftlichen Betrieb so umzustrukturieren, dass er problemlos weiter laufen kann, dass eventuelle Umbaumaßnahmen finanziert werden können und dass der Lebensunterhalt der Familie gesichert ist.
Es ist aber nicht nur wichtig die Familie finanziell abzusichern, sondern auch jedes Familienmitglied mit einem eigenem Versicherungsschutz. Es gibt Versicherungstarife, die die ganze Familie gegen die Folgen von Unfällen absichert. Man sollte sich über die Möglichkeit spezieller Gruppentarife oder einer Familienversicherung bei der jeweiligen Unfallversicherung erkundigen.
Ein Unfall kann unverhofft, überall und zu jeder Zeit passieren... eine Unfallversicherung lindert da die finanzielle Not.
Krankenversicherung
Landwirte erhalten neben Leistungen aus der Unfallversicherung auch gesetzliche Leistungen aus der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK). Die landwirtschaftlichen Krankenkassen bilden zusammen mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, den Alters- und Pflegekassen die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV).
Anders als sonstige selbständige Unternehmer oder Freiberufler, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, sind Landwirte in der regional zuständigen landwirtschaftlichen Krankenkasse pflichtversichert. Ein Wahlrecht hat der Landwirt nicht.
Anders sieht es bei den sogenannten Nebenerwerbslandwirten aus, die hauptberuflich einer anderen Tätigkeit nachgehen. Liegt das Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis über der derzeitigen Grenze von 1.260 Euro/Monat (Stand 2009) und über den Einkünften aus dem landwirtschaftlichen Betrieb, so kann sich der Landwirt bei einer Krankenkasse seiner Wahl versichern.
Die Leistungen der landwirtschaftlichen Krankenkassen bieten dem Versicherten und dessen, im Rahmen der Familienversicherung mitversicherten Angehörigen, den gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen auch.
Besonderheit: Im Krankheitsfall bieten die LKK's anstelle eines Krankengeldes einen Betriebshelfer an, der hilft, den landwirtschaftlichen Betrieb aufrecht zu erhalten.
Wer den Beruf des Landwirtes aufgibt, kann sich in der LKK freiwillig weiter versichern, so lange er keiner anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Neben der freiwilligen Versicherung in der LKK besteht noch die Möglichkeit sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern.
Familienversicherung
Im Rahmen der Familienversicherung in der LKK können Familienangehörige ebenfalls beitragsfrei mitversichert werden. Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Familienversicherung haben in der Regel Ehe- oder Lebenspartner, mitarbeitende Angehörige und nicht erwerbstätige Kinder. Die Altergrenze für die Kinder liegt in der Familienversicherung bei 23 Jahren. Nach Vollendung des 23. Lebensjahres gilt die Familienversicherung nur noch, wenn sich der Nachwuchs in einer Fachoberschulausbildung befindet oder studiert. In diesen Fällen kann die Familienversicherung noch bis zum 25. Lebensjahr (zuzüglich Zeiten aus Wehr- oder Zivildienst) fortgeführt werden.
Neben den Altersgrenzen gibt es auch bestimmte Einkommensgrenzen, die bei der Familienversicherung berücksichtigt werden müssen (360,- / 400,- Euro / Monat).