Tierversicherung – Ertragsschaden-, Tierseuchen- und Tierlebensversicherung
Auf die Gefahren, die einen Landwirt treffen können, sind wir bereits näher eingegangen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist notwendig, eine Feuerversicherung und eine Gebäudeversicherung sind unverzichtbar und eine Berufsrechtschutzversicherung ist ratsam um sich vor finanziellen Einbußen zu schützen. Auf einen weiteren äußerst wichtigen Bereich der landwirtschaftlichen Versicherungen möchten wir nun eingehen: die Tierversicherung. Das Betriebskapital der meisten Landwirte stellen die zwei- bzw. vierbeinigen Hofbewohner dar. Im Falle eines ausbrechenden Feuers sind diese bereits über der Feuer-Inventarversicherung versichert, aber was passiert bei Tierseuchen oder Krankheiten?
Eine Tierseuche sollte nicht unterschätzt werden, denn sie stellt eine große Gefahr dar, die oft auch durch strenge hygienische oder vorbeugende Maßnahmen nicht beeinflusst werden kann. Einen 100%igen Schutz vor den hohen Kosten und Einbußen, die durch Seuchen oder Tierkrankheiten entstehen können, gibt es leider nicht. Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb von einer Seuche betroffen, droht der Existenzverlust. Die Kosten im Seuchenfall sind hoch und kaum zu stanzen, und das nicht nur für den betroffenen Landwirt sondern unter Umständen auch für benachbarte Betriebe, Erzeuger und Züchter.
Die Wahrscheinlichkeit, nur indirekt von einer Tierseuche betroffen zu sein, liegt übrigens noch um ein Vielfaches höher, als ein Seuchenausbruch im eigenen Unternehmen. Wird zum Beispiel in einem Betrieb in der näheren Umgebung die Schweinepest festgestellt, werden für die Zeit von drei Monaten sogenannte Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet, die eine Ausweitung verhindern sollen. Die Folgen für den eigenen Betrieb sind schnell aufgezeigt. Für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesen Gebieten liegen, wird ein Vermarktungsverbot erhängt. Die Folge: Die Verkaufserlöse fehlen, doch die laufenden Kosten bleiben.
Hier kommt eine besondere Form der Tierversicherung ins Spiel: Die Ertragsschadenversicherung – sie bietet Sicherheit bei Tierseuchen und Tierkrankheiten. Diese Tierversicherung greift nicht nur bei Tötung des Tierbestandes ein, sondern auch bei Sperre des Betriebes. So schützt sie den Landwirt vor dem Existenzverlust.
Die Tierversicherung verspricht sofortige Hilfe, wenn beispielsweise eine Keulung des betroffenen Tierbestandes oder die Sperre des Betriebes angeordnet wird. Durch diese Form der Tierversicherung (Ertragsschadenversicherung) ist die Liquidität und damit der Wiederaufbau des Betriebes gesichert.
Neben den Leistungen bei Seuchen und Krankheiten, erteilen viele Versicherer auch Deckungszusagen bei Unfällen (z.B. durch Futtermittelvergiftung oder defekte Lüftungsanlagen) oder bei Diebstahl.
Wichtig: Nicht nur die Höhe der Versicherungssumme bei der Tierversicherung ist ausschlaggebend um bestmöglich versichert zu sein. Man sollte unbedingt die Haftzeit des Versicherers beachten. Diese spielt eine äußerst wichtige Rolle in den Versicherungsbedingungen für diese Tierversicherung. Die Sperrung eines Betriebes und dadurch entstehende Produktionsunterbrechungen können erfahrungsgemäß lange dauern. In der Regel beträgt die Haftzeit 12 Monate und sollte auch nicht wesentlich kürzer sein.
Tierversicherung - Tierlebens – und Tierkrankenversicherung
Alle Landwirte deren Hauptverdienst auf dem Bereich Viehhaltung oder Zucht beruht, haben sicher schon über eine Tierlebensversicherung nachgedacht. Diese Form der Tierversicherung ist für Zucht- und Nutztiere, besonders für Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde gedacht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf folgende Gefahren:
- Verlust durch Tod (auch Nottötung bei Krankheit), Unfall, Trächtigkeit oder Geburt, Transport, nach Operationen
- Verlust durch Diebstahl, Raub oder Abschlachten in diebischer Absicht
- Tod durch Brand, Explosion oder Blitzschlag
Der Versicherungsschutz dieser Tierversicherung gilt im Stall und auf der Weide. Bei einigen Tierarten kann zusätzlich noch die Gefahr einer dauernden Unbrauchbarkeit oder Zuchtuntauglichkeit mitversichert werden. Für Tiere die auf einer Weide gehalten werden ist eine spezielle Art der Tierversicherung besonders interessant – die Tierdiebstahlversicherung.
Pferdelebensversicherung
In vielen landwirtschaftlichen Betrieben darf auch ein ganz spezielles Tier nicht fehlen – das Pferd. Ob als reines Reitpferd oder zur Zucht. Neben dem ideellen Wert für den Besitzer, hat ein Pferd oft auch einen hohen Vermögenswert. Ein Unfall oder eine Krankheit können den Verlust oder die Unbrauchbarkeit des geliebten Tieres bedeuten. Eine Tierversicherung in Form einer Pferdelebensversicherung sichert in diesen Fällen zumindest den Vermögenswert des Tieres ab, wenn es beispielsweise durch Unfall oder Krankheit zu Schaden kommt. Die Versicherungstarife bei der Tierversicherung sind sehr unterschiedlich. Einige Versicherer bieten Versicherungsschutz gegen alle Gefahren an, andere wiederum nur für die Gefahren eines Unfalles. Ergänzen kann man den Versicherungsschutz der Tierversicherung auch hier wieder um die Bausteine 'Zuchtuntauglichkeit' und “dauernde Unbrauchbarkeit”.