Privatversicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit und für das Alter
Die landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) gehört neben den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV). Die landwirtschaftlichen Alterskassen gewähren Versicherungsschutz für die Bereiche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente sowie für die Rehabilitation des Versicherten. Pflichtversichert sind alle landwirtschaftlichen Unternehmer, Ehepartner und mitarbeitende Familienangehörige.
Die Leistungen aus der Alterskasse kann man keinesfalls mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung oder mit Privatversicherungen vergleichen. Obwohl die Alterskasse Teil unserer gesetzlichen Rentenversicherung ist und die Leistungen bereits um einige Bereiche (z. B. Betriebs- oder Haushaltshilfe) erweitert wurden, fallen die Leistungen oft noch geringer aus als in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Warum das so ist, wird klar, wenn man sich die Geschichte der Alterssicherung der Landwirte ansieht. Der Grundgedanke der landwirtschaftlichen Alterkasse war damals ganz einfach: Ging der Landwirt in den wohlverdienten Ruhestand, übergab er seinen Hof an einen Nachfolger. Die Übergabe des Betriebes war (und ist immer noch) Voraussetzung für die Gewährung der Altersrente. Zusätzlich zum Erlös aus dieser Hofübergabe kam dann eine Art “Taschengeld” aus der landwirtschaftlichen Alterskasse. Das aber ein Taschengeld nicht ausreichte (und nach wie vor nicht ausreicht) um den Lebensabend zu finanzieren liegt klar auf der Hand. Die Hofübergabe erfolgte meist an die Kinder und der Erlös beschränkte sich oftmals auf Sachleistungen und auf ein lebenslanges Wohnrecht. Privatversicherungen kennen heute die meisten Landwirte, damals gehörten diese allerdings nocht nicht zu den Versicherungen die man haben musste.
Auch wenn die landwirtschaftlichen Alterskassen sich mittlereile an den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert, stellt die Altersrente heute immer noch lediglich eine Ergänzung zum Altenteil dar und auf keinen Fall eine Vollversorgung des Landwirtes - eine Vorsorge durch entsprechende Privatversicherungen ist absolut notwendig. Besonders auch im Hinblick auf eine Berufsunfähigkeit. Privatversicherungen in Form von Lebens- oder Rentenversicherungen bieten sich für die Altersvorsorge an und können auch vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit bewahren.
Privatversicherungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit
Schaut man auf die Anzahl derer, die Jahr für Jahr aufgrund einer Berufsunfähigkeit, also aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gehen, kann man es mit der Angst zu tun bekommen. Die Zahl der Betroffenen liegt irgendwo zwischen 150.000 und 200.00 Menschen. Betroffen sind Menschen aus vielen verschieden Berufsgruppen, unabhängig vom Alter – auch Landwirte.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit kann der Landwirt aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Altersklasse) keine Leistungen erwarten, denn die LAK leistet nur bei Erwerbsunfähigkeit. Die Lösung für diese Versorgungslücke heißt 'Gesund bleiben' oder Privatversicherungen abschließen.
Die Versicherungssummen der Privatversicherungen, in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung, sollten aufgrund des persönlichen Risikos bestimmt werden. Die Berufsunfähigkeit kann als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden oder als Zusatz in eine Renten- oder Lebensversicherung einbezogen werden. Neben der Versicherungssumme gilt es, die Höhe eventueller Rentenzahlungen, den Mindestgrad der Berufsunfähigkeit und die Leistungsdauer festzulegen. Die meisten Privatversicherungen empfehlen eine Versicherungsleistung ab 50 %. Der Vorteil von Privatversicherungen liegt hier klar auf der Hand – sie sind individuell gestaltbar und passen sich der jeweiligen Lebenssituation und den Einkommensverhältnissen an.
Es empfiehlt sich außerdem, nicht nur auf ein einziges Pferd zu setzen. Privatversicherungen bieten viele Möglichkeiten zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und zur Altersversorgung. Ob die klassische Renten- oder Kapitallebensversicherung oder Fonds (Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds), gewählt werden, bleibt jedem selbst überlassen. Eine Mischung aus verschiedenen Privatversicherungen ist der richtige Weg für den Landwirt aber auch für die Landwirtin. Für diese sollte in gleichem Maße vorgesorgt werden, denn oft leistet die Landfrau einen nicht unerheblichen Teil der Arbeit in dem landwirtschaftlichen Betrieb und die Leistungen aus der Alterskasse stellen auch für sie nur eine Art Grundversorgung dar.